Gewährleistung

GEWÄHRLEISTUNG

Für das gesamte AdHoc-Sortiment gilt die gesetzliche Gewährleistung ab Kaufdatum. Darüber hinaus gewähren wir eine 30-jährige Garantie auf unser Hochleistungs-Ceramic Mahlwerk CeraCut®. Sollten in diesem Zeitraum Mängel auftreten, übernehmen wir die Kosten für Versand, Reparatur und/oder Ersatz des fehlerhaften Produkts. Für Schäden aus unsachgemäßer und fehlerhafter Behandlung wird keine Garantie übernommen. Der Garantieanspruch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung besteht nur bei Vorlage des Kaufbelegs. Zur Inanspruchnahme kontaktieren Sie bitte Ihren AdHoc-Fachhändler.